Beteiligungsprojekte

Der Wachstumsmarkt Wind steht für die Zukunft der Energieversorgung. Beteiligungen an unseren Windprojekten bieten eine krisensichere und langfristige Einnahmesicherheit bei moderatem Risiko. Und sie versprechen eine attraktive doppelte Rendite. Denn ein Gewinner steht bereits fest: Das Klima. So lassen sich mit nur einem Investment finanzielle und nachhaltige Ziele gemeinsam verfolgen.

Aktuelle Projekte
Windpark Wanderup Erweiterung
 
Hier finden Sie Informationen über unsere derzeitigen Beteiligungsangebote
Referenzprojekte
erfolgreich abgeschlossen 2024
erfolgreich abgeschlossen 2023
Windpark Karstädt
erfolgreich abgeschlossen 2017
Windpark Quarnbek
erfolgreich abgeschlossen 2017
Windpark Kattrepel
erfolgreich abgeschlossen 2015
Windpark Holtsee-Altenhof
erfolgreich abgeschlossen 2013
Betrachten Sie erfolgreich abgeschlossene Beteiligungsprojekte der vergangenen Jahre
 

Über uns

Wir zählen zu den Pionieren der Windenergiebranche und verfügen über langjährige Erfahrung in der Realisierung und dem erfolgreichen Betrieb von Windkraftprojekten. Die Vorteile für Sie: Sie können sich einerseits sicher sein, dass wir alle Anforderungen bis ins Detail kennen. Andererseits erhalten Sie sämtliche Leistungen kosten- und nutzeneffizient aus einer Hand. So erzielen wir immer wieder optimale Ergebnisse für Ihr Investment. Und das zahlt sich aus. Erfahren Sie mehr über die "Vordenker" aus dem Norden auf www.denkerwulf.de

890
Windenergie­anlagen in 10 Bundesländern
1.800
MW errichtete Wind­energie­leistung in Deutschland
2.000.000
Tonnen CO2-Einsparungen pro Jahr
725.000
versorgte 3-Personen-Haushalte pro Jahr
> 2.000.000.000
Euro Investitionsvolumen

Zahlen die sich sehen lassen können. Machen auch Sie die Energiewende zu Ihrem Gewinn und werden Sie Teil der Lösung, wenn es darum geht unsere Gesellschaft fit für die Zukunft zu machen. Unten sehen Sie eine kleine Auswahl unserer Anlagen in Deutschland.

FAQ - Häufige Fragen


Kommandit-beteiligung

Welche Gesellschaftsform hat die Emittentin (Betreibergesellschaft)?

Die Emittentin, als die Betreibergesellschaft des Anlageobjekts, wird als GmbH & Co. KG und damit in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft geführt.

Die Kommanditgesellschaft kennt zwei Arten von Gesellschaftern: Während die Komplementärin unbeschränkt mit ihrem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet, haften die Kommanditisten beschränkt auf ihre jeweilige im Handelsregister eingetragene Einlage.

Als AnlegerIn sind Sie als KommanditistIn, an der jeweiligen Betreibergesellschaft beteiligt. Die im Handelsregister eingetragene Hafteinlage entspricht Ihrer Zeichnungssumme. Ihr Haftung als KommanditistIn ist auf diesen Betrag beschränkt.

Unbeschränkt haftende Gesellschafterin ist jeweils eine Gesellschaft in der Rechtsform einer GmbH, die auch die Geschäftsführung übernimmt. Die Gesellschaft trägt deswegen die Bezeichnung GmbH & Co. KG.

Was ist eine Kommanditbeteiligung?

Unter einer Kommanditbeteiligung wird die Beteiligung als KommanditistIn an einer Kommanditgesellschaft verstanden. Es handelt sich um eine unternehmerische Beteiligung, bei der sich AnlegerInnen am Eigenkapital einer Unternehmung beteiligen. Die Haftung ist auf den im Handelsregister eingetragenen Betrag der Hafteinlage beschränkt. Dieser Betrag entspricht Ihrer Zeichnungssumme.

Wer kann sich beteiligen?

Grundsätzlich jede volljährige natürliche oder juristische Person.

Das Angebot richtet sich im speziellen an AnlegerInnen, die im Hinblick auf eine unbefristete Laufzeit, einen langfristigen Anlegerhorizont haben und nicht kurz- oder mittelfristig über das eingesetzte Kapital verfügen müssen. Das Angebot richtet sich dabei an AnlegerInnen, die bereit sind, die mit der Beteiligung verbundenen Risiken zu tragen und die Fähigkeit haben, Verluste, die sich aus der Vermögensanlage ergeben können, zu tragen.

Das Beteiligungsangebot eignet sich nicht für AnlegerInnen, die nach einer mündelsicheren oder festverzinslichen Kapitalanlage suchen und sicher prognostizierbare Rückflüsse aus der Beteiligung erwarten. Das Beteiligungsangebot eignet sich ferner nicht für AnlegerInnen, die die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals am Ende der Laufzeit der Vermögensanlage in einer Summe erwarten, da Kapitalrückzahlungen bereits während der Laufzeit der Vermögensanlage erfolgen.

Welche Unterlagen muss ich für eine Beteiligung ausfüllen?

Beteiligen Sie sich als KommanditistIn, benötigen wir Ihre Beitrittserklärung (incl. Widerrufsbelehrung und Empfangsbestätigung) und die notarielle Handelsregistervollmacht.

Weitere Informationen erhalten Sie hierzu im Rahmen der Zeichnung auf der Plattform.

Wie erfolgen die Gewinnzuweisungen und Ausschüttungen?

Da es sich bei der Kommanditbeteiligung um einen unternehmerische Beteiligung handelt, sind die anteiligen Gewinnzuweisungen bei den AnlegerInnen als Einnahmen aus Gewerbebetrieb zu behandeln. Die Gewinnzuweisungen erfolgen nach einer Gewinnverteilung für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr.

Die Gesellschafterversammlung beschließt ebenfalls, ob eine Ausschüttung stattfindet und in welcher Höhe. Die Ausschüttungen werden direkt auf das vom/ von der AnlegerIn angegebene Zielkonto überwiesen.

Kann ich über unternehmerische Entscheidungen der Betreibergesellschaft mitbestimmen?

Entscheidungen über das laufende Geschäft trifft die Geschäftsführung der Betreibergesellschaft.

Über außergewöhnliche Geschäftsvorfälle ist eine Zustimmung der Gesellschafterversammlung notwendig. Welche Fälle das sind, ergibt sich aus dem jeweiligen Gesellschaftsvertrag.

Werden bei Gesellschafterversammlungen oder im schriftlichen Verfahren Beschlüsse gefasst oder Wahlen durchgeführt, hat der/die AnlegerIn ein nach dem Gesellschaftsvertrag zugeteiltes Stimmrecht.

Besteht eine Nachschusspflicht?

Eine Nachschusspflicht besteht nicht.

Bestehen Risiken bei der Beteiligung?

Bei einer Kommanditbeteiligung handelt es sich um eine klassische unternehmerische Beteiligung, die auch unternehmerischen Risiken bis hin zum Verlust der Einlage unterliegen kann. Vor Zeichnung der Beteiligung sollten Sie daher den jeweiligen Verkaufsprospekt der GmbH & Co. KG, insbesondere die dort beschriebenen Risiken genau lesen.

Wann kann ich frühestens mein investiertes Geld zurück erhalten?

Die erste Möglichkeit, ordentlich zu kündigen, finden Sie im jeweiligen Gesellschaftsvertrag der GmbH & Co. KG.

Was ist in steuerlicher Hinsicht zu beachten?

Da es sich um eine Unternehmensbeteiligung handelt, ist § 15 EStG anwendbar, d.h. sämtliche Gewinne oder Verluste sind solche aus Gewerbebetrieb. Die Gewinne und Verluste werden den jeweiligen AnlegerInnen im Verhältnis ihrer Beteiligungshöhe zugewiesen und sind mit der persönlichen Einkommensteuer zu versteuern. Sie erhalten jedes Jahr eine Mitteilung über das steuerliche Ergebnis der Gesellschaft und den auf Sie entfallenden Anteil.