Beteiligung mit
Nachrangdarlehen
Exklusiv für Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden Groß Buchwald und Negenharrie
Die Betreibergesellschaft bietet allen berechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinden 24582 Groß Buchwald und 24625 Negenharrie die finanzielle Beteiligung in Form eines Nachrangdarlehens mit einem Festzins an.
Im Rahmen der Zuteilung werden die Interessenten aus der Gemeinde Groß Buchwald vorrangig berücksichtigt.
Weitere Details zu dem Kreis der Berechtigten, dem Zuteilungsverfahren sowie den Konditionen für das Nachrangdarlehen entnehmen Sie bitte den Produktinformationen und dem Vermögensinformationsblatt (nach Veröffentlichung) auf dieser Seite.
Standort
Der Windpark Groß Buchwald - Negenharrie wurde im Bundesland Schleswig-Holstein zwischen den Städten Kiel und Neumünster im Kreis Rendsburg-Eckernförde errichtet. Die Standorte der drei Windenergieanlagen befinden sich in der Gemeinde Groß Buchwald. Das Umspannwerk, an dem der Windpark angeschlossen ist, steht auf dem Gebiet der Gemeinde Negenharrie.
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Hinweis gemäß §12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz
Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.
Rechtliche Hinweise
Das Nachrangdarlehen Windpark Groß Buchwald-Negenharrie wird von der voraussichtlichen Emittentin Windpark Groß Buchwald-Negenharrie GmbH & Co. KG gewährt werden. Das öffentliche Angebot des Nachrangdarlehens beginnt voraussichtlich Januar 2023. Bis zu diesem Zeitpunkt findet kein öffentliches Angebot des Nachrangdarlehens statt und es können von Anlegern auch keine verbindlichen Reservierungen oder Zeichnungen entgegengenommen werden. Auch die Angaben auf dieser Internetseite stellen kein öffentliches Angebot dar. Das Nachrangdarlehen wird im Wege der sog. Schwarmfinanzierung gemäß § 2 a VermAnlG öffentlich angeboten. Hinsichtlich der Einzelheiten des Nachrangdarlehens wird auf das Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) gemäß § 13 Abs. 1 VermAnlG verwiesen, in denen die wichtigsten Informationen zu dem Nachrangdarlehen auf maximal drei DIN-A4-Seiten dargestellt sind, insbesondere die mit der Gewährung des Nachrangdarlehens in Zusammenhang stehenden Risiken. Das VIB wird erst zu Beginn des öffentlichen Angebots voraussichtlich Januar 2023 veröffentlicht.