Beteiligung mit
Nachrangdarlehen
Exklusiv für Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden Groß Buchwald und Negenharrie
Die Betreibergesellschaft bietet allen berechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinden 24582 Groß Buchwald und 24625 Negenharrie die finanzielle Beteiligung in Form eines Nachrangdarlehens mit einem Festzins an.
Bis zum 05.03.2023 können Sie Ihre unverbindliche Interessensbekundung abgeben.
Im Rahmen der Zuteilung werden die Interessenten aus der Gemeinde Groß Buchwald vorrangig berücksichtigt.
Weitere Details zu dem Kreis der Berechtigten, dem Zuteilungsverfahren sowie den Konditionen für das Nachrangdarlehen entnehmen Sie bitte dem Vermögensinformationsblatt auf dieser Seite.
Standort
Der Windpark Groß Buchwald - Negenharrie wurde im Bundesland Schleswig-Holstein zwischen den Städten Kiel und Neumünster im Kreis Rendsburg-Eckernförde errichtet. Die Standorte der drei Windenergieanlagen befinden sich in der Gemeinde Groß Buchwald. Das Umspannwerk, an dem der Windpark angeschlossen ist, steht auf dem Gebiet der Gemeinde Negenharrie.
In 4 Schritten zu Ihrer Investition
a) Investition in Höhe von nicht mehr als € 10.000,00, sofern der jeweilige Anleger nach einer von ihm zu erteilenden Selbstauskunft über ein frei verfügbares Vermögen in Form von Bankguthaben und Finanzinstrumenten von mindestens € 100.000,00 verfügt, oder
b) Investition in Höhe des zweifachen Betrages des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens gemäß einer zu erteilenden Selbstauskunft, höchstens jedoch € 25.000,00. Die rechtliche Grundlage finden Sie hier.




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Hinweis gemäß §12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz
Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.