Beteiligungsprojekte

Der Wachstumsmarkt Wind steht für die Zukunft der Energieversorgung. Beteiligungen an unseren Windprojekten bieten eine krisensichere und langfristige Einnahmesicherheit bei moderatem Risiko. Und sie versprechen eine attraktive doppelte Rendite. Denn ein Gewinner steht bereits fest: Das Klima. So lassen sich mit nur einem Investment finanzielle und nachhaltige Ziele gemeinsam verfolgen.

Aktuelle Projekte
Groß Buchwald-Negenharrie
 
Hier finden Sie Informationen über unsere derzeitigen Beteiligungsangebote
Referenzprojekte
Bürgerwindpark Holtsee-Altenhof
erfolgreich abgeschlossen 2013
Bürgerwindpark Kattrepel
erfolgreich abgeschlossen 2015
Bürgerwindpark Quarnbek
erfolgreich abgeschlossen 2017
Bürgerwindpark Karstädt
erfolgreich abgeschlossen 2017
Betrachten Sie erfolgreich abgeschlossene Beteiligungsprojekte der vergangenen Jahre
 

Über uns

Wir zählen zu den Pionieren der Windenergiebranche und verfügen über langjährige Erfahrung in der Realisierung und dem erfolgreichen Betrieb von Windkraftprojekten. Die Vorteile für Sie: Sie können sich einerseits sicher sein, dass wir alle Anforderungen bis ins Detail kennen. Andererseits erhalten Sie sämtliche Leistungen kosten- und nutzeneffizient aus einer Hand. So erzielen wir immer wieder optimale Ergebnisse für Ihr Investment. Und das zahlt sich aus. Erfahren Sie mehr über die "Vordenker" aus dem Norden auf www.denkerwulf.de

837
Windenergie­anlagen in 10 Bundesländern
1.530
MW errichtete Wind­energie­leistung in Deutschland
2.000.000
Tonnen CO2-Einsparungen pro Jahr
750.000
versorgte 3-Personen-Haushalte pro Jahr
2.100.000.000
Euro Investitionsvolumen (seit 1991)

Zahlen die sich sehen lassen können. Machen auch Sie die Energiewende zu Ihrem Gewinn und werden Sie Teil der Lösung, wenn es darum geht unsere Gesellschaft fit für die Zukunft zu machen. Unten sehen Sie eine kleine Auswahl unserer Anlagen in Deutschland.

FAQ - Häufige Fragen


Nachrangdarlehen

Was ist ein Nachrangdarlehen?

Mit Ihrer Investition gewähren Sie der Emittentin ein sogenanntes Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt.

Bei einem Nachrangdarlehen treten im Fall der Insolvenz oder der Liquidation der Emittentin Ihre Forderungen auf Verzinsung und Rückzahlung Ihres eingezahlten Darlehensbetrags hinter die Forderungen aller nicht nachrangigen Gesellschaftsgläubiger (z.B. Banken) zurück. Ihre Forderungen auf Verzinsung und Rückzahlung dürfen nicht geltend gemacht werden, wenn durch die Geltendmachung bei der Emittentin ein Insolvenzgrund herbeigeführt werden würde.

Wie kann ich mein Interesse bekunden?

Sie können Ihr Interesse bekunden, indem Sie den Hinweisen auf dieser Plattform folgen.

Sie werden zu einer Eingabemaske geführt. Dort können Sie Ihr Interesse signalisieren. Dabei werden Sie zur Abgabe Ihres Namens, Ihrer Postleitzahl und Ihrer E-Mail-Adresse aufgefordert. Dies benötigen wir, damit wir Sie unverbindlich als InteressentIn vormerken können.

Was passiert, wenn ich mein Interesse bekundet habe?

Wir sammeln das allgemeine Interesse über einen längeren Zeitraum. So hat jeder genügend Zeit, mitzumachen.

Aufgrund ihrer Angaben können wir die Nachfrage vor Ort genau einschätzen und ein passendes Modell anbieten. Sie werden dann von uns per E-Mail über die nächsten Schritte informiert, insbesondere wie Sie Ihre Interessensbekundung in eine verbindliche Zeichnung umwandeln können.

In welcher Form erfolgt die Investition?

Mit Ihrer Investition gewähren Sie der Emittentin ein sogenanntes Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt.

Ihr Nachrangdarlehensbetrag wird Ihnen durch die Emittentin für eine bestimmte Laufzeit jährlich verzinst. Die Rückzahlung Ihres Nachrangdarlehens erfolgt einschließlich noch ausstehender Zinsen am Ende der Laufzeit in einer Summe.

Bei einem Nachrangdarlehen treten im Fall der Insolvenz oder der Liquidation der Emittentin Ihre Forderungen auf Verzinsung und Rückzahlung Ihres eingezahlten Darlehensbetrags hinter die Forderungen aller nicht nachrangigen Gesellschaftsgläubiger (z.B. Banken) zurück. Ihre Forderungen auf Verzinsung und Rückzahlung dürfen nicht geltend gemacht werden, wenn durch die Geltendmachung bei den Emittentin ein Insolvenzgrund herbeigeführt werden würde.

Habe ich einen Anspruch darauf, dass die Emittentin mit mir einen Vertrag abschließt, wenn ich mich registriere?

Nein. Um einen Vertrag mit der Emittentin zu schließen, müssen Sie den Zeichnungsprozess vollständig durchlaufen und den Vertragsschluss durch die nochmalige Eingabe Ihrer persönlichen Daten auf elektronischem Wege verbindlich bestätigen.

Kann ich den Nachrangdarlehensvertrag kündigen oder auf dritte Personen übertragen?

Das Recht der ordentlichen Kündigung des Nachrangdarlehensvertrages wird zwischen den Vertragsparteien ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Der wichtige Grund ist im Einzelfall zu bestimmen.

Die Übertragung des Nachrangdarlehensvertrags durch Abtretung an einen Dritten ist ausgeschlossen.

Kann ich meinen Nachrangdarlehensvertrag widerrufen?

Selbstverständlich stehen Ihnen die gesetzlichen Widerrufsrechte zu. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (Brief, E-Mail) widerrufen. Einzelheiten zu den Widerrufsrechten finden Sie insbesondere in den Fernabsatz-Verbraucherinformationen und Widerrufsbelehrungen.

Wie erfolgen die Zinszahlungen?

Ihr Nachrangdarlehensbetrag wird durch die Emittentin für die Laufzeit des Projektes jährlich verzinst. Die Rückzahlung Ihres Darlehens erfolgt einschließlich noch ausstehender Zinsen am Ende der Laufzeit in einer Summe.

Die Zinsen werden auf das Bankkonto ausgezahlt, das Sie unter „Meine Beteiligungen / Persönliche Daten" im Online-Portal angegeben haben.

Was passiert, wenn ich nicht rechtzeitig einzahle?

Im Nachrangdarlehensvertrag ist eine Zahlungsfrist bestimmt. Die Zahlungsfrist beginnt mit dem Ablauf des Tages, der dem Tag des elektronischen Vertragsschlusses folgt.

Sollte der Darlehensbetrag nicht innerhalb der Frist auf dem Konto der Emittentin eingegangen sein, wird der Nachrangdarlehensvertrag hinfällig. Stellen Sie also sicher, dass der Darlehensbetrag fristgerecht auf dem Konto der Emittentin eingeht.

Müssen die Zinserträge versteuert werden?

Die Zinsen aus dem Nachrangdarlehen unterliegen der Einkommensteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Sie sind als Nachrangdarlehensgeber verpflichtet, die Zinsen als Einkünfte aus Kapitalvermögen in Ihrer Einkommensteuererklärung anzugeben und die darauf entfallenden Steuern zu entrichten. Sie erhalten jährlich über Ihre Zinseinkünfte eine Zinsabrechnungsbescheinigung von der Emittentin. Von der Emittentin werden keine Steuern abgeführt. Da die Besteuerung immer von Ihren persönlichen Verhältnissen abhängt, wird die Beratung durch einen Steuerberater empfohlen.

Kann ich einen Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung einreichen?

Nein, die Emittentin nimmt keine Freistellungsaufträge und keine Nichtveranlagungsbescheinigungen entgegen.