Beteiligung
mit Nachrangdarlehen
Exklusiv für Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden Gönnebek, Bönebüttel, Groß Kummerfeld, Rendswühren und Rickling
Die Betreibergesellschaft bietet allen berechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinden 24610 Gönnebek, 24620 Bönebüttel,
24526 Groß Kummerfeld, 24619 Rendswühren und 24635 Rickling die finanzielle Beteiligung in Form eines Nachrangdarlehens mit Festzins an.
Weitere Details zu dem Kreis der Berechtigten, dem Zuteilungsverfahren sowie den Konditionen für das Nachrangdarlehen entnehmen Sie bitte dem Vermögensanlageninformationsblatt auf dieser Seite.
Die Interessensbekundung ist in der Zeit vom 01.10.2025 bis 05.11.2025 möglich.
beteiligung
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Standort
Der Windpark Gönnebek I + II wurde ca. 10 km östlich von der Stadt Neumünster im Kreis Segeberg im Bundesland Schleswig-Holstein errichtet. Die Standorte der Windenergieanlagen befinden sich in der Gemeinde Gönnebek. Das Umspannwerk, an dem der Windpark angeschlossen ist, steht auf dem Gebiet der Gemeinde Rendswühren.
In 3 Schritten zu Ihrer Investition
1. Benutzerkonto erstellen / Anmelden
Registrieren Sie sich über „Login“ auf dieser Plattform. Im Anschluss erhalten Sie einen Aktivierungslink per E-Mail zugestellt, mit dessen Hilfe Sie Ihr Passwort vergeben und Ihre persönlichen Daten vervollständigen können. Sofern Sie sich bereits schon einmal auf der Plattform registriert haben, ist lediglich eine Anmeldung erforderlich.
2. Beteiligungshöhe wählen
Nach Ihrer Registrierung bzw. Ihrem Login teilen Sie die Höhe Ihres Beteiligungswunsches mit und geben Ihre unverbindliche Interessensbekundung ab. Nach Sammlung aller Investitionswünsche unterbreiten wir Ihnen unser Angebot und weisen die Beträge zu.
3. Investieren und Profitieren
Nach erfolgter Zuweisung können Sie Ihre Interessensbekundung dann in eine verbindliche Zeichnung umwandeln
und von interessanten Zinsen profitieren.
Hierbei wird bei einer Investition über € 1.000,00 eine Selbstauskunft abgefragt:
a) Investition in Höhe von nicht mehr als € 10.000,00, sofern der jeweilige Anleger nach einer von ihm zu erteilenden Selbstauskunft über ein frei verfügbares Vermögen in Form von Bankguthaben und Finanzinstrumenten von mindestens € 100.000,00 verfügt, oder
b) Investition in Höhe des zweifachen Betrages des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens gemäß einer zu erteilenden Selbstauskunft, höchstens jedoch € 25.000,00. Die rechtliche Grundlage dazu finden Sie hier.



Sie haben noch Fragen? Hier gehts zu den FAQ
Sprechstunde für Fragen - jeden Mittwoch 13-16 Uhr - Tel: 04357 99 77-700
Hinweis gemäß §12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz
Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden
und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.
Rechtliche Hinweise
Das Nachrangdarlehen des Bürgerwindpark Gönnebek wird von der voraussichtlichen Emittentin Windenergie Gönnebek I GmbH & Co. KG gewährt werden. Die Angaben auf dieser Internetseite stellen kein öffentliches Angebot dar und es können von Anlegern auch keine verbindlichen Reservierungen oder Zeichnungen entgegengenommen werden. Das Nachrangdarlehen wird im Wege der sog. Schwarmfinanzierung gemäß § 2 a VermAnlG öffentlich angeboten. Hinsichtlich der Einzelheiten des Nachrangdarlehens wird auf das Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) gemäß § 13 Abs. 1 VermAnlG verwiesen, in denen die wichtigsten Informationen zu dem Nachrangdarlehen auf maximal drei DIN-A4-Seiten dargestellt sind, insbesondere die mit der Gewährung des Nachrangdarlehens in Zusammenhang stehenden Risiken.